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 20.05.2005

Staatsanwalt: Verdammt nah dran am Mord

In seinem Schlusswort richtete Mehmet Vecdi C. endlich Worte der Entschuldigung an die Angehörigen des von ihm getöteten Cahit Ö. Das Urteil nahm er gestern äußerlich unberüht entgegen: 14 Jahre Freiheitsentzug.

Die 2. Große Strafkammer des Arnsberger Landgerichts verhängte das Urteil wegen Totschlags und versuchten Totschlags. Der Mordvorwurf wurde von der Staatsanwaltschaft nicht aufrecht erhalten. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt ein Strafmaß von 14 Jahren und 9 Monaten wegen schweren Totschlags und versuchten schweren Totschlags gefordert. Er berücksichtige die Geschehnisse, die sich in den Tagen vor der Tat im Umfeld der Döner-Bude zutrugen (Auseinandersetzungen mit Deutsch-Russen) und dass diese im Hinterkopf des Angeklagten gewesen seien, so der Staatsanwalt. "Dennoch ist die Tat verdammt nah dran am Mordtatbestand."

Der Rechtsanwalt der Familie des Getöteten, die als Nebenkläger am Prozess beteiligt war, machte deutlich, dass er nach wie vor von einem Mord ausgehe. In einer Situation, in der seine Familienangehörigen eindeutig nicht von Ö. bedroht worden seien, "in dieser Situation tritt er vom Opfer unbemerkt aus der Dunkelheit hinzu und richtet Ö. mit fünf gezielten Schüssen seelenruhig hin. Das ist Mord!" schilderte der Anwalt den Tathergang, wie er ihn aus der Beweisaufnahme rekonstruiert hatte.

Der Verteidiger verwies auf die Vorgeschichte, in der er den Auslöser für die Tat sieht: "Es ist in den Wochen vorher zu massiven Bedrohungen gekommen, gegen den Angeklagten, seine Familie und das Geschäft. Seine Existenz wurde bedroht." Am Abend der Tat sei es ein tragisches Missverständnis gewesen, dass zur Situation auf dem Engelplatz führte. Dort habe C. falsch reagiert, dies aber aus Angst um seinen Onkel und Bruder, seine Existenz und mit den Vorfällen der Tage vorher im Kopf. Dass er die volle Verantwortung für seine Tat übernehme, zeige schon die Tatsache, dass er sich aus eigener Entscheidung direkt nach der Tat der Polizei gestellt habe. "Es wäre doch ein Leichtes für ihn gewesen sich abzusetzen und so wie die Beweisaufnahme durchgeführt worden ist, wäre er nicht als Täter ermittelt worden." Angesichts der Umstände plädierte der Verteidiger für ein Strafmaß von elf bis zwölf Jahren.

Gewaltbereitschaft, Agression und Rechtsfeindlichkeit
"Es tut mir aufrichtig leid. Ich habe nicht auf Cahit geschossen mit der Absicht ihn zu töten", wandte sich C. an die Familie des Getöteten im Gerichtssaal. Er bekräftigte aber noch einmal seinen Verdacht, dass Ö. an diesem Abend nicht zufällig auf dem Engelbertplatz war. Ö. war am Internetcafe? über der Döner-Bude beteiligt. Auch deren Betreiber beabsichtigten ein Internetcafe? zu eröffnen. "Nachdem wir das beim Gewerbeamt beantragt haben, fing der Ärger an", so C., der zudem sich und seine Familie als Kurden grundsätzlich bedroht sieht.

In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter aus, dass nach Ansicht der Kammer die im Gesetz beschriebenen Mordmerkmale nicht gegeben seien. Zu Lasten des Angeklagten müssten aber dessen unbeherrschtes Aggressionsverhalten, Gewaltbereitschaft und rechtsfeindliche Einstellung, die er mit diesem Akt der Selbstjustiz offenbart habe, berücksichtigt werden. "Sie haben das Recht eines Landes missachtet, in dem sie sich noch nicht einmal aufhalten durften", hielt der Richter dem Angeklagten vor. "Ein inakzeptabler Akt der Selbstjustiz hat einen Menschen das Leben gekostet."

Quelle: WP-online, 20.05.2005


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